METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE

1.500 Euro Inflationsprämie 2.Teil wird fällig

19.01.2024 | 15.01.2024 | Für die tarifgebundenen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie gibt es bis spätestens Ende Februar 2024 den 2. Teil der Inflationsprämie, die wir in der Tarifrunde 2022 vereinbart haben. Das sind 1500 Euro netto für Vollzeitbeschäftigte und 550 Euro für Azubis. Diese werden zusätzlich zum normalen Entgelt ausgezahlt.

Das hat die IG Metall in den Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie im November durchgesetzt, neben tabellenwirksamen Entgelterhöhungen von 5,2 Prozent im Juni 2023 und weiterer 3,3 Prozent im Mai 2024.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig, entsprechend ihren Arbeitsstunden, mindestens jedoch 400 Euro. Das gilt auch für Mini-Jobber. Und für Altersteilzeitbeschäftigte: Altersteilzeitler, die vorher Vollzeit gearbeitet haben, erhalten die Hälfte – also 750 Euro.

Hinweise:

Voraussetzung für den Erhalt der Inflationsausgleichsprämie ist eine 6-monatige Zugehörigkeit zum Betrieb bei Erwerbstätigkeit zum Stichtag – in der Regel ist das der 1. März. Bei Auszubildenden und Dual Studierenden wird keine Mindest-Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt.

Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Staat hat die Zahlung lediglich steuer- und abgabenfrei gestellt. Dies hatte die IG Metall bei ihren Forderungen nach wirksamen Entlastungen von der Politik verlangt.

Detaillierte Antworten zum Metall-Tarifergebnis 2022 und zur Inflationsausgleichsprämie findet Ihr in unserem FAQ.

Unsere Social Media Kanäle