18.06.2020 | In diesem Jahr finden wieder die Jugend- und Auszubildendenvertreter Wahlen statt. Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die JAV Wahlen. Zudem kannst du dir alle nötigen Infos als PDF abspeichern.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz (Paragrafen 61 bis 71) verankert. Die JAV vertritt die Interessen und Rechte der Jugendlichen und Azubis im Betrieb gegenüber der Betriebsleitung und ist Ansprechpartnerin bei Problemen.
Zu den Hauptaufgaben der JAV gehören:
Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind Fachleute in Sachen Ausbildung: Gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat setzen sie sich für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Die JAV kümmert sich um:
In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten unter 18 beziehungsweise Auszubildenden unter 25 muss eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden. Voraussetzung ist, dass es im Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt. Denn die Einleitung der JAV-Wahl erfolgt durch den Betriebsrat.
Der konkrete Wahl-Termin im Betrieb richtet sich nach dem Ablauf der ersten Amtszeit der JAV: Sie endet jeweils exakt zwei Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der normale Wahlzeitraum ist Oktober und November. Gibt es noch keine JAV im Betrieb, kann der Betriebsrat jederzeit die Wahl einleiten. Die nächsten Wahlen finden 2020 statt.
Zum Einleiten und Durchführen der JAV-Wahl bestellt der Betriebsrat einen Wahlvorstand. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der JAV-Amtszeit im normalen Wahlverfahren, das in Betrieben über 100 Jugendlichen und Azubis angewendet werden muss. Im vereinfachten Wahlverfahren, das bis 50 Jugendliche und Azubis, per Vereinbarung auch bis 100 gilt, reichen auch vier Wochen vorher. Der Wahlvorstand hat in der Regel drei Mitglieder. Mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands muss volljährig sein und dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zwei Jahre gewählt – von allen Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind – oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer unter 25 Jahre alt ist und sich im Betrieb aktiv für die Rechte und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen möchte, kann sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen. Kandidieren darf, wer am Tag des Beginns der Amtszeit der neu gewählten JAV das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Interessierte sollten sich an die amtierende JAV oder den Betriebsrat wenden – dort gibt es alle notwendigen Informationen.