Im Winter ohne Mantel??

Jetzt Ansprüche sichern

06.12.2017 | Der Manteltarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie wurde von der IG Metall zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Wir wollen bessere Regelungen zur Arbeitszeit durchsetzen! Aufgepasst! Betriebe, die nicht mehr Mitglied im Arbeitgeberverband sind, können ab dem 1. Januar 2018 die tariflich vereinbarten Regelungen für Beschäftigten verschlechtern. Für alle Beschäftigten? Nein! Gegenüber Mitgliedern der IG Metall können sie das nicht!

Deshalb müssen sich Nicht-Mitglieder ab dem 1. Januar 2018 warm anziehen, denn die bisherigen Regelungen im Manteltarifvertrag gelten für sie nicht mehr zwingend.

 Und jetzt? Ansprüche sichern!

Bis zum 31. Dezember 2017 Mitglied der IG Metall werden. Das sichert die bisherigen Ansprüche aus dem Manteltarifvertrag!

 Wichtig!

Keine Änderungen zum Arbeitsvertrag ohne juristische Prüfung unterschreiben! Kompetente Beratung und Rechtschutz für Mitglieder gibt es in der IG Metall Geschäftsstelle.

Von: pl

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