08.12.2025 | Mehr Fairness für Gewerkschafter:innen: Endlich wird gewerkschaftliches Engagement für alle steuerlich anerkannt.
Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen: Neue Regelung stellt Gewerkschaftsmitglieder endlich besser
Wer bereits sehr hohe Werbungskosten geltend macht, dem bringt die Gesetzesänderung wenig. In diesen Fällen liegt man ohnehin schon mit dem kompletten Gewerkschaftsbeitrag über der Werbungskostenpauschale, kann den Mitgliedsbeitrag also bereits voll absetzen.
Die meisten Kolleginnen und Kollegen werden von der neuen Regelung profitieren – und fortan jedes Jahr Steuern sparen.
Die neue Regelung betrifft die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2026.
Wichtiger Hinweis:
Das Steuergesetz wurde am 04. Dezember im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen und wird sich erst am 19.12. mit dem Gesetz befassen. Von einer Zustimmung ist auszugehen.