IM FOKUS:

Absetzbarkeit Gewerkschaftsbeiträge

08.12.2025 | Mehr Fairness für Gewerkschafter:innen: Endlich wird gewerkschaftliches Engagement für alle steuerlich anerkannt.

  • Bisher brachte die Absetzbarkeit der Gewerkschaftsbeiträge vielen Mitgliedern gar nichts.
  • Denn: Der Beitrag geht im Regelfall in der Werbungskostenpauschale unter – die aber auch Nicht-Mitgliedern offensteht.
  • Obwohl Mitglieder also höhere Werbungskosten haben, zahlen sie de facto genauso viel Steuern wie Nicht-Mitglieder.
  • Nun soll es gerechter für alle

Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen: Neue Regelung stellt Gewerkschaftsmitglieder endlich besser

  • Künftig soll gelten: Der Mitgliedsbeitrag kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden.
  • Das bedeutet: Mitglieder sparen Steuern. Im Regelfall zwischen 25 und 35% des jährlichen Mitgliedsbeitrags.
  • Ausnahme: Mitglieder, deren Werbungskosten schon jetzt deutlich über die Pauschale hinausgehen.

Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder

Wer bereits sehr hohe Werbungskosten geltend macht, dem bringt die Gesetzesänderung wenig. In diesen Fällen liegt man ohnehin schon mit dem kompletten Gewerkschaftsbeitrag über der Werbungskostenpauschale, kann den Mitgliedsbeitrag also bereits voll absetzen.

Die meisten Kolleginnen und Kollegen werden von der neuen Regelung profitieren – und fortan jedes Jahr Steuern sparen.

Die neue Regelung betrifft die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2026.

Wichtiger Hinweis:
Das Steuergesetz wurde am 04. Dezember im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen und wird sich erst am 19.12. mit dem Gesetz befassen. Von einer Zustimmung ist auszugehen.

Unsere Social Media Kanäle