23.05.2020 | Liebe Kollegin, lieber Kollege, es ist schon sehr verwunderlich für uns als IG Metall, wenn ein Arbeitgeber eine Abweichung von tarifvertraglichen Regelungen möchte und dann nicht in der Lage zu sein scheint, das dafür notwendige Zahlenmaterial zur Überprüfung der wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens zu liefern.